Art. 11 EU AI Act verlangt technische Dokumentation für Hochrisiko-KI nach Annex IV — der zentrale Nachweis, mit dem Behörden und benannte Stellen die Konformität prüfen.
Annex III Nr. 2 EU AI Act stuft KI als Sicherheitskomponente in kritischer Infrastruktur als Hochrisiko ein. Welche Systeme betroffen sind und was nachweisbar werden muss.
Nationale Behörden, Marktüberwachung, AI Office und KI-Ausschuss: Wer den EU AI Act durchsetzt — und warum die Behördenstruktur über Ihre Nachweispflicht entscheidet.
Art. 10 EU AI Act verlangt Daten-Governance für Hochrisiko-KI: relevante, repräsentative, fehlerarme Datensätze und systematische Bias-Prüfung — nachweisbar.